Regal- / Sicherheitsinspektionen
Jährliche Inspektionspflicht für alle Lagereinrichtungen
Gesetzliche Vorschrift durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 10):
Der Paragraph 10 der BetrSichV verlangt die regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen.Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt (erschienen im Beuth-Verlag, August 2009).
Ebenfalls gilt nach der DGUV Regel 108-007 (frühere BGR_234):
Auszüge daraus, Seite 6, Punkt 3. Allgemeine Anforderungen:"Lagereinrichtungen und -geräte müssen nach dieser BG-Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein sowie betrieben und geprüft werden."
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