Regal- / Sicherheitsinspektionen

Jährliche Inspektionspflicht für alle Lagereinrichtungen

Gesetzliche Vorschrift durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 10):

Der Paragraph 10 der BetrSichV verlangt die regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen.Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt (erschienen im Beuth-Verlag, August 2009).

Ebenfalls gilt nach der DGUV Regel 108-007 (frühere BGR_234):

Auszüge daraus, Seite 6, Punkt 3. Allgemeine Anforderungen:"Lagereinrichtungen und -geräte müssen nach dieser BG-Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein sowie betrieben und geprüft werden."

Was bedeutet das für den Lagerbetreiber?

Die Verantwortung für die Lagersicherheit obliegt dem Betreiber und Arbeitgeber.

Der Lagerbetreiber / Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – d.h. statische sowie elektrisch angetriebene Regale und Lagerbühnen – systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Wenn vom (Regal-) Hersteller /Lieferant aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der Norm DIN EN 15 635 einzuhalten.

  • Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten und Vorgesetzten
  • Regelmäßige interne Durchsicht / Inspektionen empfohlen
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
  • Mind. alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person*
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahrens

Zusammengefasst

Laut Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Arbeitsmittel wie Regale, Lagerbühnen etc. müssenmindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person* inspiziert werden.


*
Was bedeutet „fachkundige Person“?

Der Inspekteur

  • hat Erfahrungen für die statische Regaleinschätzung der Belastung + Beschädigung
  • kennt die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und dieeuropäischen Normentwürfen, die speziell für Regale geltenwie z. B. DIN EN 15 512, DIN EN 15 620, DIN EN 15 629, DIN EN 15635, …
Prüfpflichtige Lagereinrichtungen
  • Fachbodenregale
  • Paletten- und Schwerlastregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Weitspannregale
  • Fachbodenregale
  • Paletten- und Schwerlastregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Weitspannregale
Was wird geprüft?
  • Allgemeiner Zustand
  • Standfestigkeit der Regale (Kippsicherheit)
  • Lotrechter Stand der Regale
  • Fachgerechte Montage
  • Prüfung auf Vollzähligkeit und Beschädigungaller Bauteile und Schutzeinrichtungen
  • Begutachtung von Ladungsträger und Ladungauf Eignung / Anordnung
  • Ordnungsgemäße Kennzeichnung der Regalebezüglich max. Belastung, Fachhöhen etc.
  • Funktion + Sicherheit auch des Zubehörs(z.B.Sicherheitsschleusen auf Bühnen,...)
Dokumentation
  • Vergabe von Prüfaufklebern.
  • Erstellung eines schriftlichen Prüfprotokolls inkl. Fotodokumentation.
  • Bewertung der festgestellten Mängel in 3 Gefahrenstufen (bei Rahmen und Kreuzverband).
  • Erstellung eines unverbindlichen Reparaturangebots mit den auszutauschenden Bauteilen und gesetzlich notwendigem Sicherheits-Zubehör.
Auf einen Blick
  • Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb und ohne Betreiber-Betreuung.
  • Die Regale müssen nicht leergeräumt sein.
  • Die Schadensanalyse offenbart Ursachen. Dadurch können präventive Maßnahmenerfolgen und weitere Schäden vermieden werden.
  • Ausführliche Dokumentation durch ein PDF-Prüfprotokoll.
  • Vergabe einer/mehrerer Prüfplakette/n.
  • Unfallvermeidung durch rechtzeitiges Erkennen von Schäden.
  • Eine regelmäßige Inspektion sorgt für geringere und gleichmäßige Reparaturkosten.
  • Deutliche Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Regale.
  • P+K-Regalprüfer verfügen über jahrelange Berufserfahrung mit Lagereinrichtungen aller Art. Sie werden regelmäßig fortgebildet und sind vom TÜV oder einer vergleichbarenInstitution als „befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen“ geprüft und zertifiziert.

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